Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Nach Ablauf der Probezeit können Mitarbeitende eine betriebliche Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung vereinbaren. Der Arbeitgeber legt den Durchführungsweg und die verfügbaren Anbieter fest. Derzeit stehen Direktversicherungen der Allianz Lebensversicherung AG und der Canada Life Assurance Europe plc zur Auswahl.
Im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen kann schriftlich beantragt werden, Teile des künftigen Bruttoentgelts für die bAV zu verwenden. Der Arbeitgeberzuschuss beträgt 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, soweit die gesetzlichen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Verbindlich sind die jeweils gültige Versorgungsordnung und die individuelle Vereinbarung. Unterlagen und Ansprechpartner sind im Personalbüro erhältlich. Diese Seite ersetzt keine Steuer-, Sozialversicherungs- oder Anlageberatung.
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