Verhalten auf dem Betriebsgelände
Auf dem Betriebsgelände ist jederzeit aufmerksam und rücksichtsvoll zu handeln. Markierte Fahr- und Fußwege, Sperrflächen, Geschwindigkeitsvorgaben sowie Sicherheits- und Warnhinweise sind verbindlich.
Zufahrten, Notausgänge, Rettungswege, Feuerlöscher und sonstige Sicherheitseinrichtungen dürfen auch kurzfristig nicht verstellt werden. Hindernisse, Schäden, ausgelaufene Stoffe und andere Gefahrenstellen sind – soweit gefahrlos möglich – abzusichern und unverzüglich zu melden.
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