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Parkregelung für Mitarbeiter

Die Parkplätze direkt am Baumarkteingang und die zwei gekennzeichneten Stellplätze vor der Werkstatt sind ausschließlich für Kunden vorgesehen und von Mitarbeiterfahrzeugen freizuhalten. Das gilt während der gesamten Geschäftszeit, auch wenn einzelne Stellplätze bei Arbeitsbeginn frei sind.

Mitarbeiterfahrzeuge sind auf den Parkflächen im hinteren Bereich des Parkplatzes oder vor der Baustoffabteilung abzustellen. Beschilderungen, Rettungswege, Ladezonen und gesperrte Flächen sind jederzeit zu beachten.