Hinweisgeberschutz und interne Meldestelle
Hinweise auf mögliche Rechtsverstöße oder erhebliche Gefahren können vertraulich über die interne Meldestelle abgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise Betrug, Diebstahl, Bestechung, Verstöße gegen Arbeits- oder Umweltschutz sowie sexuelle Belästigung.
Digitale Meldung: Hinweisgebersystem öffnen. Für anonyme Rückfragen und Statusinformationen müssen PIN und Zusatzcode sicher aufbewahrt werden; sie können nicht ersetzt werden.
Alternativ können Hinweise persönlich an Kerstin Kuper oder Daniel Schade gerichtet werden. Auch die zuständige Führungskraft oder eine andere Vertrauensperson kann angesprochen werden.
Benachteiligungen wegen einer Meldung sind unzulässig, sofern die hinweisgebende Person hinreichenden Grund zu der Annahme hatte, dass die gemeldeten Informationen zutreffen. Bewusst falsche Verdächtigungen sind vom Schutz nicht umfasst.
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