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Firmenwagenrichtlinie

Diese Richtlinie ergänzt die individuelle Fahrzeugüberlassungsvereinbarung. Bei Widersprüchen gehen Gesetz, Arbeitsvertrag und individuelle Vereinbarung vor.

1. Überlassung und Nutzung

Ein Anspruch auf einen Firmenwagen besteht nicht. Fahrzeug, Ausstattung und Nutzungsumfang werden vom Unternehmen festgelegt. Pkw können schriftlich zur dienstlichen und privaten Nutzung überlassen werden; Montagefahrzeuge und Transporter dürfen ausschließlich dienstlich genutzt werden, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Übergabe

Fahrzeug, Schlüssel, Papiere, Tankkarte und Ausstattung werden in einem Übergabeprotokoll dokumentiert. Vor der Übernahme und danach auf Verlangen ist ein gültiger Führerschein vorzulegen. Verlust oder Einschränkung der Fahrerlaubnis sind unverzüglich der Führungskraft und dem Fuhrpark mitzuteilen.

3. Kosten

Das Unternehmen trägt genehmigte Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten. Tankkarten dürfen nur für das zugeordnete Fahrzeug und den erlaubten Nutzungsumfang verwendet werden. Private Auslands-, Abschlepp-, Rückführungs- und Reparaturkosten werden nur übernommen, wenn dies vorher vereinbart oder dienstlich erforderlich ist. Bußgelder, Verwarnungen und persönliche Gebühren trägt die verantwortliche fahrende Person.

4. Sicherheit und Pflege

Vor Fahrtantritt sind erkennbare Sicherheitsmängel zu prüfen. Wartungs-, Prüf- und Servicetermine sind rechtzeitig mit dem Fuhrpark zu koordinieren. Bei sicherheitsrelevanten Mängeln darf das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden. Innen- und Außenreinigung erfolgen regelmäßig, mindestens monatlich.

5. Nutzung durch andere Personen

Kolleginnen und Kollegen dürfen das Fahrzeug im betrieblichen Interesse nutzen, wenn sie fahrberechtigt sind. Eine private Überlassung ist nur zulässig, wenn die individuelle Vereinbarung dies ausdrücklich erlaubt. Vermietung, Verpfändung, Umbauten und der Einbau von Zubehör ohne vorherige Genehmigung sind untersagt.

6. Privatnutzung und Versteuerung

Eine erlaubte Privatnutzung wird nach der individuell vereinbarten und steuerlich zulässigen Methode abgerechnet. Erforderliche Nachweise sind fristgerecht und vollständig einzureichen.

7. Unfall, Schaden und Verlust

Unfälle, Schäden, Diebstahl und Verlust sind unverzüglich der Führungskraft und dem Fuhrpark zu melden. Am Unfallort sind Kontaktdaten, Kennzeichen, Versicherung, Zeugen und Fotos zu sichern, ohne Schuldanerkenntnis abzugeben. Bei Personenschäden, unklarer Schuldfrage, erheblichem Schaden, Fahrerflucht oder Auslandsunfällen ist die Polizei hinzuzuziehen.

8. Haftung

Eine persönliche Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Grundsätzen, dem Verschuldensgrad, dem Versicherungsumfang und der individuellen Überlassungsvereinbarung. Eine pauschale volle Haftung oder automatische Beteiligung an jedem Schaden besteht nicht. Vorsätzliche Manipulation, Nutzung ohne Fahrerlaubnis sowie Alkohol- oder Drogenfahrten können arbeitsrechtliche und zivilrechtliche Folgen haben.

9. Rückgabe

Das Fahrzeug ist auf Anforderung, bei Ende der Überlassung oder spätestens am letzten tatsächlichen Arbeitstag vollständig zurückzugeben. Montagefahrzeuge sind bei einer Abwesenheit von mehr als einer Woche, Pkw bei mehr als vier Wochen auf Verlangen auf dem Firmengelände bereitzustellen. Jede Rückgabe wird protokolliert.