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Zutritt zu Betriebs- und Arbeitsbereichen

Gekennzeichnete oder abgesperrte Technik-, Server-, Lager-, Maschinen-, Personal- und Verwaltungsbereiche dürfen nur mit dienstlichem Grund und entsprechender Berechtigung betreten werden. Eine technisch mögliche Zutrittsmöglichkeit ersetzt keine Berechtigung.

Besucher, Lieferanten und externe Dienstleister sind an die zuständige Ansprechperson zu übergeben und erforderlichenfalls zu begleiten. Sicherheitstüren dürfen nicht blockiert werden. Verlust von Schlüsseln, Karten oder Transpondern ist unverzüglich zu melden; eine Weitergabe ist untersagt.