Teilnahme an Schulungen, Workshops und Messen
Teilnahmen werden vor Anmeldung und Buchung mit der zuständigen Team- oder Abteilungsleitung abgestimmt. Die Genehmigung umfasst Termin, Kosten, Reise, Arbeitszeitbewertung und erforderliche Vertretung.
Eine Veranstaltung zählt als Arbeitszeit, soweit die Teilnahme vom Arbeitgeber angeordnet oder für die konkrete Tätigkeit betrieblich erforderlich und genehmigt ist. Freiwillige Veranstaltungen ohne betrieblichen Auftrag sind keine Arbeitszeit. Reisezeiten und Veranstaltungen außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit werden vorab im Einzelfall festgelegt.
Ohne vorherige Genehmigung besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kostenübernahme oder Zeitgutschrift.
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