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Anforderungen

Wand-, Boden- und Deckensysteme in Trockenbauweise müssen Mindestanforderungen bezüglich ihrer Beanspruchbarkeit und Gebrauchstauglichkeit erfüllen. Oftmals werden auch weitergehende Anforderungen an Trockenbaukonstruktionen gestellt, wie z.B. an den Brand-, Wärme-, Schall- und Strahlenschutz, usw. In Deutschland können die bauphysikalischen Eigenschaften, wie z.B. ein Schalldämm-Maß oder der Feuerwiderstand einer Trockenbaukonstruktion, unterschiedlich nachgewiesen werden. Die Eigenschaften können einerseits mit bauaufsichtlich eingeführten „Anwendungsnormen“, z. B. DIN-Normen, nachgewiesen werden. Die Übereinstimmung (Konformität) mit der entsprechenden Anwendungsnorm ist als Verwendbarkeitsnachweis ausreichend. Manspricht dann von „genormten Konstruktionen“ oder „offenen Systemen“ ( geregelte Bauart).

Alternativ kann die Verwendbarkeit einer Trockenbaukonstruktion mit einem Allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (AbP) oder ETA nachgewiesen werden. Diese Trockenbausysteme werden auch als „geprüfte Systeme“ bezeichnet. Diese Trockenbaukonstruktionen werden oft auch als „halboffene“ oder „geschlossene“ Systeme ( nichtgeregelte Bauart) bezeichnet.

In diesem Merkblatt werden die Eigenschaften und die Handhabung bei der Planung und Ausführung von genormten und geprüften Systemen beschrieben. Viele der verwendeten Begriffl ichkeiten sind in Merkblatt 01/2013 „Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau“ erläutert.

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