Genormte Trockenbaukonstruktionen
Bei genormten Trockenbaukonstruktionen können herstellerunabhängig Bauprodukte, welche in DIN-Normen und DIN EN-Normen geregelt sind, zu einem Bauteil, z. B. einer Ständerwand oder einem Unterdeckensystem, zusammengefügt werden. Das „Zusammenfügen“ der einzelnen Bestandteile erfolgt nach den in Normen geregelten Einbaubedingungen im Sinne einer „Einbauvorschrift“. Durch die Austauschbarkeit einzelner genormten Bauprodukte, wie Gipsplatten, Dämmstoffe, Profi le, usw. werden diese Konstruktionen als „offene Systeme“ bezeichnet.
Die Anwendung genormter Trockenbausysteme ist derzeit für einige Bauprodukte wie Gipsplatten möglich, wird aber in Zukunft auch für andere geregelte Plattenwerkstoffe erweitert. Geregelt sind dabei vor allem folgende Konstruktionen:
- Metallständerwände (ohne/mit Anforderungen an den Brandschutz, Schallschutz)
- Vorsatzschalen (ohne/mit Anforderungen an den Schallschutz)
- Wandbekleidungen/Trockenputz (ohne/mit Anforderungen an den Brandschutz)
- abgehängte Unterdecken, Decken- und Dachbekleidungen aus Gipsplatten (ohne/mit Anforderungen an den Brandschutz, Schallschutz)
- abgehängte Unterdecken nach DIN EN 13964 (z. B. Mineralfaserdecken, Metalldecken ohne Anforderung an Brandschutz, Schallschutz, etc.)
- Träger- und Stützenbekleidungen (ohne/mit Anforderungen an den Brandschutz).
Die Produkt-, Anwendungs- und Grundnormen von Gipsplatten (z. B.DIN 18180, DIN 18181, DIN 18182-1/-2, DIN 18183, DIN 18168-1, DIN 4103-1) bleiben auch zukünftig erhalten (siehe Tabelle 1).
Soll beispielweise ein genormtes Ständerwandsystem erstellt werden, so sind unter anderem folgende Normen und deren Ausführungsregelungen zu beachten: In DIN 18181:2008-10 „Gipsplatten im Hochbau – Verarbeitung“
- der Ständerabstand
- der Abstand der Befestigungsmittel, z. B. der Schnellbauschrauben
- die Ausführung von Querfugen und die Anordnung von Bewegungsfugen.
- der Abstand der Befestigungspunkte an Decke, Boden und seitlichen Wandanschlüssen
- die konstruktive Ausführung von Bewegungsfugen und gleitenden Deckenanschlüssen
- zulässige Wandhöhen und zulässige Konsollasten.
- ein Schalldämm-Maß nach DIN 4109 Bbl. 1/A1:2003-09 /DIN 4109-33:2013-12
- ein Feuerwiderstand nach DIN 4102-4:1994-03
- die Standsicherheit nach DIN 18183-1:2009-05
Fazit
Die Möglichkeit, genormte Baustoffe und Bauprodukte verschiedener Hersteller z. B. nach Verfügbarkeit im Baustoffhandel zu kombinieren, muss bestimmten Regeln folgen. Auch wenn diese Baustoffe die Mindestanforderungen der Produktnormen erfüllen müssen, sind herstellerabhängige Produktunterschiede nicht auszuschließen. Die in den „genormten Konstruktionen“ angegeben Eigenschaften in den einzelnen Normen gelten als im sicheren „Leistungsbereich“ angesiedelt. Die real erzielbaren Eigenschaften können durchaus höher liegen. „Geprüfte Systeme“ erreichen derzeit die Leistungseigenschaften genormter Konstruktionen oftmals mit einem wirtschaftlicheren Bauteilaufbau.
Dem gegenüber steht bei „genormten Konstruktionen“ ein möglicher logistischer Vorteil der freien Kombinierbarkeit der Bestandteile sowie der einfach zugängliche „Nachweis nach DIN-Norm“. Folgende Trockenbaukonstruktionen mit Gipsplatten werden oft als „genormte Konstruktionen“ ausgeführt:
- Wände und Vorsatzschalen üblicher Raumhöhen ohne bauphysikalische Anforderungen
- Wände und Unterdecken mit Brandschutzanforderungen, deren Ausführung nach DIN 4102-4 geregelt ist
- Wände und Vorsatzschalen mit niedrigen bis mittleren Schallschutzanforderungen (z. B. Bürotrennwände, Trennwände innerhalb von Wohnungen) nach DIN 4109
- Bekleidung von Holzquerschnitten, Holzbalkendecken und -dächern bis zu einem Feuerwiderstand von F 60 nach DIN 4102-4
- Brandschutztechnische Bekleidung von Massivdecken bis F 90 in Verbindung mit der Rohdecke nach DIN 4102-4
- Brandschutzbekleidung von Stahlträgern und Stützen.

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