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Wozu Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau?

Im Trockenbau und Ausbau wird eine ständig wachsende Vielzahl unterschiedlicher Baustoffe, Bauprodukte und Systeme angeboten. Weder Fachunternehmen noch Architekten oder Fachplaner können bei den verwendeten Bauprodukten die technischen Eigenschaften und deren Eignung wie z. B. Baustoffklasse, Schadstoffemission, Wärmeleitfähigkeit und Festigkeit ohne ausreichende Kennzeichnung erkennen.

Wie ist die Tragfähigkeit eines Dübels? Wer garantiert mir die Wärmeleitfähigkeit eines Dämmstoffs? Woher kommt der Baustoff? Wer haftet dafür? Ist das Bauprodukt für den Einsatzzweck überhaupt verwendbar?

Der Verwendbarkeitsnachweis und die zugehörige Übereinstimmungserklärung geben hier die Sicherheit.

Zur Qualitätssicherung und zur Begrenzung von Haftungsrisiken müssen Hersteller und Ausführende über die Verwendbarkeit von Bauprodukten und Trockenbausystemen Nachweise führen. Was „Bauprodukte“ im baurechtlichen Sinn sind, wann sie mit einem Übereinstimmungszeichen (Ü-Zeichen) und/oder einem CE-Zeichen gekennzeichnet sein müssen, wann sie eines besonderen Nachweises bedürfen und wie die Verwendbarkeit nachzuweisen ist, erklärt dieses Merkblatt. Die Begrifflichkeiten in den europäisch geregelten Verordnungen sind in unserem Sprachgebrauch oft ungewohnt, auch hier soll dieses Merkblatt eine Einführung bieten.