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Unterscheidung der Befestigungsmittel nach DIN EN 14566 und DIN 18182-2

DIN EN 14566 definiert die Befestigungsmittel, ihre wesentlichen Merkmale sowie die erforderlichen Prüfungen. In der Leistungserklärung stehen konkrete herstellerspezifische Werte für die wesentlichen Merkmale (siehe auch Merkblatt 01).

DIN 18182-2 erfasst zusätzliche Leistungseigenschaften, um sicherzustellen, dass weitergehende nationale Anforderungen an die Befestigungsmittel erfüllt werden, z. B. hinsichtlich der Abmessungen, der Toleranzen und des Korrosionsschutzes. Durch die DIN-Norm werden Mindesteigenschaften sichergestellt, die für die Erstellung genormter Trockenbaukonstruktionen (z. B. Metallständerwände nach DIN 18183) als „geregelte Bauart“ erforderlich sind.

Schnellbauschrauben

Schnellbauschrauben sind das gängigste Befestigungsmittel, um Plattenwerkstoffe auf dünnwandigen Metallprofilen zu befestigen. Für Gipsplatten werden Schnellbauschrauben nach DIN EN 14566 und DIN 18182-2 verwendet. Für andere Plattenwerkstoffe (Gipsfaserplatten, vliesarmierte Gipsplatten, zementgebundene Bauplatten etc.) werden meist die vom Hersteller angegebenen systemzugehörigen Schnellbauschrauben verwendet.

Schnellbauschrauben sind technisch meist auch auch für die Verbindung von Holzbauteilen geeignet, z. B. einer Holzlatten-Unterkonstruktion. Aber Achtung: Formal muss die Verwendbarkeit der Schrauben dann nach DIN EN 14592, abZ bzw. ETA nachgewiesen sein. Die Schnellbauschraube muss dementsprechend ebenfalls als Holzbau-Verbindungmittel gekennzeichnet sein.

Die Kopfform der Schnellbauschrauben ist auf das jeweilige Plattenmaterial abgestimmt. Der Trompetenkopf (Typ T) ist so gestaltet, dass er sich bündig ohne Plattenausbrüche in den jeweiligen Platten versenken lässt. Hierfür sind die Verbindungsmittelköpfe bei höherer Plattenrohdichte häufig etwas kleiner gestaltet und/oder weisen Fräsrippen auf. Aufgrund dieser plattentypspezifischen Kopfgestaltung müssen die zugehörigen Befestigungsmittel zum Einsatz kommen.

Schnellbauschrauben mit Flachkopf (Typ F bzw. Typ W) eignen sich dafür, Abhänger oder Profile zu befestigen.

Das Schraubengewinde ist auf das Material der Unterkonstruktion abgestimmt. Für dünnwandiges Blech eignen sich doppelgängige Gewinde, für Holz eignen sich eingängige Gewinde. Das Gewinde beeinflusst den Vorschub beim Einschrauben, was für den Materialauswurf von Relevanz ist.

Die Schraubenspitze richtet sich ebenfalls nach der Unterkonstruktion. Schrauben mit Nagelspitze (Typ N) werden bei Holz und Blechen bis ≤ 0,7 mm Dicke verwendet. Schrauben mit Bohrspitzen (Typ B bzw. Typ D) kommen bei größeren Blechdicken zum Einsatz.

Bei herstellerspezifischen Systemen und Plattenwerkstoffen sind die zugehörigen Befestigungsmittel häufig vom Systemgeber vorgegeben (Herstellerunterlagen beachten!). Die Verwendung alternativer Befestigungsmittel ist dann eventuell technisch nicht befriedigend und/oder formal nicht zulässig (Stichpunkte: Gewährleistung! Abweichung vom Verwendbarkeitsnachweis!).

Gegenüberstellung gängiger Schraubentypen (Formen, Bezeichnungen) nach DIN 18182-2 und DIN EN 14566

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Klammern

Mit Klammern lassen sich plattenförmige Werkstoffe an einer Unterkonstruktion aus Holz oder auch an anderen Platten befestigen. Klammern sind nach DIN EN 14566, DIN 18182-2 bzw. DIN EN 14592 (Holzbauwerke) geregelt. Darüber hinaus können Klammern auch nach abZ oder ETA nachgewiesen sein.

DIN 18182-2 beschreibt die Rückenbreite und die Drahtdicke. DIN EN 14566 unterscheidet zusätzlich die Ausführung der Spitzen.

Klammern können geharzt sein, um die Auszugsfestigkeiten zu erhöhen. Normale Klammern dürfen nicht ständig auf Herausziehen belastet werden, wie dies bei Unterdecken und Dachschrägen durch das Eigengewicht der Platten der Fall wäre. Für diesen Anwendungszweck muss auf beharzte Klammern mit entsprechender Zulassung/Bewertung (abZ/ETA) zurückgegriffen werden. Auch Mindest-Rückenbreiten bzw. maximale Drahtdicken sind einzuhalten, sie unterscheiden sich je nach dem zu befestigenden Plattenwerkstoff.

Klammertypen (Formen, Bezeichnungen) nach DIN 18182-2 und DIN EN 14566

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Nägel

DIN EN 14566 und DIN 18182-2 regeln die Befestigung von Plattenwerkstoffen an der Unterkonstruktion (vorrangig Holz) mit Nägeln für Eintreibgeräte. Die Nägel können einen glatten oder einen gerillten Schaft haben und sie können geharzt sein. Sie müssen geharzt und/oder gerillt sein, wenn Plattenwerkstoffe damit in Unterdecken und Dachschrägen befestigt werden, da hier die Nägel durch das Eigengewicht der Platten ständig auf Herausziehen beansprucht sind. Spezielle Nägel mit einer sogenannten „ballistischen Nagelspitze“ können auch für die Befestigung von Plattenwerkstoffen auf einer Metallunterkonstruktion verwendet werden und Blechdicken bis 4 mm durchdringen.

Beispiele für Nageltypen nach DIN EN 14566

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Nägel (Maße, Ausführung) nach DIN 18182-2

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Einsatzgebiete von Befestigungsmitteln

Typische Befestigungsmittel im Trockenbau

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