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Übereinstimmungserklärung für Bauarten

Mit einer „Übereinstimmungserklärung“ bescheinigt das Fachunternehmen dem Auftraggeber, dass die von ihm erstellte „Bauart“ (Trockenbaukonstruktion) unter Beachtung der relevanten technischen Regeln z.B. den geltenden DIN-Normen, Zulassung, Prüfzeugnis, Bauartgenehmigung oder einer Zustimmung im Einzelfall erstellt worden ist. Diese Übereinstimmungserklärung kann formlos erfolgen. Die Übereinstimmungserklärung kann folgende Angaben enthalten: Eine Übereinstimmungserklärung kann baurechtlich gefordert sein, z.B. als Teil eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnisses oder im Leistungsverzeichnis vereinbart.

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