Wareneingangskontrolle und Dokumentation
Wareneingangskontrolle
Eine Kontrolle der dem Fachunternehmen gelieferten Bauprodukte ist erforderlich, um festzustellen:
- ob die gelieferten Bauprodukte mit den bestellten Bauprodukten übereinstimmen (Bezeichnung, Art, Menge, Abmessungen, technische Spezifikation) und keine Beschädigungen aufweisen
- ob das Bauprodukt ordnungsgemäß gekennzeichnet ist.
Während für die einzelnen Bauprodukte der Hersteller, der sie produziert und verkauft, haftet, ist für erstellte Trockenbaukonstruktion das ausführende Unternehmen verantwortlich.
Auf den Bauprodukten müssen, soweit die MVV TB oder spezielle Verwendungsnachweise dies vorsehen z.B. folgende Angaben vorhanden sein:
- der Hersteller
- das Brandverhalten / die Baustoffklasse
- das Übereinstimmungszeichen oder Konformitätszeichen bzw. die technische Regel bei „sonstigen Bauprodukten“
- die technische Eigenschaften bzw. Spezifikationen für den Einsatzzweck.
Beispiele:
CW-Profile, Hersteller, CE-Kennzeichnung DIN EN 14195, Brandverhalten/Baustoffklasse (bei Stahl immer A1), ergänzend DIN 18182.
Dampfbremsfolie, Hersteller, CE-Kennzeichnung DIN EN 13984, Brandverhalten/Baustoffklasse (z.B. B2),sD-Wert (z.B. 100m).
Abhänger, Hersteller, CE-Kennzeichnung DIN EN 13964, Brandverhalten, Tragfähigkeit, ergänzend DIN 18168, Tragfähigkeitsklasse, Baustoffklasse (bei Stahl immer A1).
Unterdecken, z.B. Metalldecke als Paneeldecke, CE-Kennzeichnung DIN EN 13964, Brandverhalten, Biegezugfestigkeit, Dauerhaftigkeit.
Mineralwolledämmstoff, Hersteller, CE-Kennzeichnung DIN EN 13162, Nummer der Leistungserklärung, Eigenschaftsklassen, Nennwert Wärmeleitfähigkeit, Brandverhalten/Euroklasse A1.
Gipsplatte, CE-Kennzeichnung DIN EN 520, Anwendungsbereich, Brandverhalten/Baustoffklasse (z.B. A2-s1,d0), ergänzend DIN 18180.
Weitere, nicht in der Kennzeichnung enthaltene Eigenschaften müssen vom Hersteller anderweitig angegeben werden, z.B. bei Wärmedämmstoffen für die Bemessung in Deutschland die Angabe des Bemessungswerts der Wärmeleitfähigkeit nach DIN 4108-4 und der Anwendungstyp nach DIN 4108-10 sowie ergänzende Angaben zum Brandverhalten. Die Einhaltung ist durch eine geeignete technische Dokumentation zu belegen. In der Vergangenheit war hier eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung das Mittel der Wahl.
Dokumentation
Der Auftraggeber ist berechtigt, vom ausführenden Unternehmen jederzeit die Verwendbarkeitsnachweise für die erstellten Bauleistungen anzufordern. Aus diesem Grund ist eine Dokumentation der eingesetzten Bauprodukte und erstellten Trockenbaukonstruktionen ihres Verwendbarkeitsnachweises und der vorhandenen Kennzeichnung von großer Bedeutung.
Eine Dokumentation
- ist notwendige Voraussetzung für den Nachweis der eingesetzten Bauprodukte
- sie dient der rechtlichen Absicherung des ausführenden Unternehmens
- sie kann als „Serviceleistung“ für den Bauherrn dargestellt werden, in Form einer Übergabe der Dokumentation der verwendeten Bauprodukte und der ausgeführten Bauleistungen
- ist oftmals bereits im Leistungsverzeichnis des Auftraggebers vereinbart.
Die eingesetzten Baustoffe sind über Bestellung und Lieferschein ausreichend zu dokumentieren. Dabei ist auch die vorgefundene Kennzeichnung zu dokumentieren, falls sie nicht auf den Lieferbescheinigungen angebracht ist.
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