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Merkblatt Überflutungsschäden

Informationsdienst des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.

Stand: Juni 2013
Herausgeber: Bundesverband der Gipsindustrie e.V.
Kontakt: info@gips.de – Kochstraße 6–7, 10969 Berlin

1. Relevante Baustoffeigenschaften

Gipsbaustoffe zeichnen sich durch gute klimaregulierende Eigenschaften (niedriger Diffusionswiderstand) aus und ermöglichen schnelle kapillare Wasseraufnahme und -abgabe. Auch bei vollständiger Durchfeuchtung bleiben sie weitgehend formstabil. Gipsfaserplatten können je nach Herstellungsverfahren variieren – hier wird die Rücksprache mit dem Hersteller empfohlen.

Die bei Durchfeuchtung nachlassende Festigkeit stellt sich nach Trocknung wieder vollständig ein. Kurz- und mittelfristig durchfeuchtete Gipsbaustoffe (z. B. massive Wandbauplatten, Gipsputz, nicht verformte Gipsplatten) können ohne Verlust der Baustoffeigenschaften getrocknet werden.

2. Empfehlungen für Maßnahmen nach einer Durchfeuchtung

Diese Empfehlungen gelten nur für sauberes Wasser (Leitungs-, Grund- oder Flusswasser), nicht für kontaminiertes Wasser.

Zielgruppe: Sachverständige, Fachbetriebe, fachkundige Heimwerker.

Jedes Objekt muss individuell beurteilt und die Maßnahmen entsprechend angepasst werden.

3. Trocknung

Trocknung mit Kondenstrockner
  • Kombination aus Kondenstrockner, Heizung und ggf. Gebläse empfohlen.
  • Fenster und Türen geschlossen halten.
  • Auffangbehälter regelmäßig entleeren oder Wasser direkt ableiten.
Trocknung durch Heizen/Lüften
  • Hoher Luftwechsel durch Querlüftung (Fenster/Fenster, Fenster/Tür).
  • In kalter Jahreszeit zusätzlich Heizen sinnvoll.
  • Schonende Trocknung bei dünnwandigen Bauteilen (keine direkte Heißluft).

Tipp: Beauftragung eines Fachunternehmens wird empfohlen.

4. Gips-Wandbauplatten

  • Durchfeuchtungshöhe feststellen.
  • Anstriche und Tapeten bis 25–50 cm oberhalb Schadensniveau entfernen.
  • Fliesen ggf. auf Haftung prüfen und entfernen.
  • Trocknen bis < 1 M.-% (CM-Gerät).
  • Randanschlussstreifen prüfen.
  • Verfärbungen mit sperrenden Grundierungen behandeln.

5. Gipsputze

  • Entfernen von Tapeten/Anstrichen wie oben.
  • Hohlstellen abklopfen, schadhaften Putz entfernen.
  • Trocknung bis < 1 M.-%.
  • Nachputzen mit geeignetem Gipsputz.
  • Verfärbungen ggf. mit sperrenden Grundierungen behandeln.

6. Gipsplattenkonstruktionen

Mit Metallunterkonstruktion
      • Platten bis 25–50 cm über Schadensniveau entfernen.
      • Dämmung ggf. entfernen.
      • Nach Trocknung Ersatz mit neuer Beplankung, Fugen verspachteln.

Hinweise:
- Reparatur sinnvoll bis max. 1 m Schadenshöhe.
- Bei einseitiger Verfliesung: ggf. nur unbeflieste Seite öffnen.
- Trocknung auch über Bohrlöcher möglich.

Mit Holzunterkonstruktion

Analog zu Metall, jedoch besonderes Augenmerk auf:

        • Trocknung der Holzteile
        • Prüfung auf Verwindung

7. Trockenunterböden, Unterdecken

Bei vollständiger Durchnässung: in der Regel Austausch, ggf. bei lokaler Durchfeuchtung Trocknung möglich.

8. Calciumsulfat-Estriche

  • Beläge entfernen, Haftung prüfen.
  • Sichtprüfung auf Schäden (Risse, Hohlstellen).
  • Dämmschichten unter schwimmenden Estrichen sind schwer trocknend – Fachfirma erforderlich.
  • Volle Trocknung des Hohlraums sicherstellen.

9. Hinweise zur Kontamination und Entsorgung

  • Bei Kontakt mit kontaminiertem Wasser: Hygienemaßnahmen der Behörden beachten.
  • Gipsabfälle unter Abfallschlüssel 170802, ggf. gemischt unter 170904 entsorgen.

10. Schimmelbildung

  • Schimmel kann sich auf allen Materialien bilden.
  • Bei Befall: Bauteile austauschen oder fungizid behandeln (nur bei oberflächlichem Befall).
  • Vollständige Trocknung ist der beste Schutz.

11. Wirtschaftlichkeit

  • Wirtschaftlichkeit hängt vom Einzelfall ab (Selbsthilfe vs. gewerblich).
  • Rückbau und Ersatz kann wirtschaftlicher sein als Trocknung.

12. Sonstiges

  • Nach Sanierung müssen alle Anforderungen (Standsicherheit, Brandschutz, Schallschutz, Hygiene) erfüllt sein.
  • Sanierungskonzept entsprechend aufstellen.

Merkblatt Überflutungsschäden.pdf