Wie sind Befestigungsmittel baurechtlich geregelt?
Die wichtigsten Normen zu Befestigungsmitteln im Trockenbau sind DIN EN 14566 „Mechanische Befestigungsmittel für Gipsplattensysteme – Begriffe, Anforderungen und Prüfverfahren“ und DIN 18182-2 „Zubehör für die Verarbeitung von Gipsplatten – Teil 2: Schnellbauschrauben, Klammern und Nägel“.
DIN 18182-2 ergänzt DIN EN 14566. Sie stellt den Lückenschluss dar zwischen der europäischen Produktnorm und den nationalen Regelungen zur Verarbeitung von Gipsplatten und Gipsplattensystemen.
Um Holzbauteile untereinander zu verbinden (z. B. Grundlatte mit Traglatte, Verankern von Latten, Abhänger an Balken) müssen grundsätzlich Befestigungsmittel nach DIN EN 14592 „Holzbauwerke – Stiftförmige Verbindungsmittel – Anforderungen“ gewählt werden. Daneben können auch Verbindungsmittel nach DIN EN 14566 bzw. DIN 18182- 2 verwendet werden, wenn diese über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für diese Anwendung geregelt sind.
Die normativen Regelungen werden für besondere Verwendungszwecke durch allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen (abZ) oder Europäisch Technische Bewertungen (ETA) ergänzt, z. B. Klammern für die Befestigung von Plattenwerkstoffen in Dachschrägen und Decken.
Folgende Plattenwerkstoffe lassen sich im Holz- und Trockenbau an einer Unterkonstruktion befestigen:
- Gipsplatten
- Gipsfaserplatten
- Vliesarmierte Gipsplatten
- Zementgebundene Bauplatten
- Holzwerkstoffplatten
Die folgende Grafik bietet eine Übersicht über die relevanten Normen und Verwendbarkeitsnachweise der Befestigungsmittel im Trockenbau zur Befestigung der Beplankung.
a: Befestigungsmittel können alternativ auch über allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder Europäisch technische Bewertung (ETA) geregelt sein.

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