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Geprüfte Systeme

Trockenbausysteme entwickeln sich kontinuierlich weiter und werden in ihren Eigenschaften optimiert. Bei innovativen Trockenbaukonstruktionen mit besonderen Leistungsmerkmalen erfolgte bisher schon der Verwendbarkeitsnachweis mit einem AbP. DIN-Normen weisen dabei längere Zeiträume der Aktualisierung auf. Der Nachweis erfolgt hier generell über Bauteilprüfungen durch Prüfinstitute im Auftrag eines Systemherstellers. Die möglichen gleichberechtigten Verwendbarkeitsnachweise sind z. B.:

  • „Allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse“ (AbPs) oder
  • „Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen“ (AbZs) oder
  • „Europäisch Technische Zulassungen / Bewertung“ (ETA).

Je nach Anbieter können bei „geprüften Systemen“ einzelne herstellerspezifische Komponenten (wie z. B. Plattenwerkstoffe, Dämmstoffe oder Profile) mit frei wählbaren, genormten Bauprodukten kombiniert werden (sog. „halboffen geprüfte Systeme“). Dabei können die herstellerspezifischen Bauprodukte zwar auch genormt sein, aber dennoch leistungsfähigere Eigenschaften jenseits der Mindestanforderungen der Normen aufweisen. Die freie Kombinierbarkeit der „Nebenkomponenten“ kann logistische Vorteile bieten. Folgende Trockenbaukonstruktionen werden häufig als „geprüfte Systeme“ ausgeführt:

  • Ständerwände mit Brandschutzanforderungen
  • Schachtwände mit Brandschutzanforderungen
  • Selbständige Unterdecken mit Brandschutzanforderungen
  • Wände und Vorsatzschalen mit erhöhten Schallschutzanforderungen (z. B. Wohnungstrennwände)
  • Trockenunterböden (Trockenestrichsysteme)
  • Alle Anwendungen mit herstellerspezifi schen Plattenwerkstoffen wie GK-Sonderplatten, Gipsfaserplatten, Gipsvliesplatten, zementgebundene Platten.

Weiterhin gibt es „geprüfte Systeme“, bei denen nach einer Bauteilprüfung die zu verwendenden Bauprodukte eindeutig und herstellerbezogen defi niert wurden. Der Systemaufbau ist spezifi sch geregelt:

  • Beplankung: Plattentyp, Dicke, Lagigkeit
  • Unterkonstruktion: Profi ltyp, Abstände, Sonderbauteile
  • Hohlraumdämmung: Dämmstofftyp, Dicke
  • Befestigung: Verbindungsmitteltyp, Abstände
  • Detailausbildung (Bauteilaufbau, Anschlussausbildung, Einbauten, Wandecken, etc.).

Allenfalls untergeordnete „Nebenkomponenten“ (z. B. Verankerungsmittel für Wandanschlussprofi l) sind ggf. austauschbar. Folgende Trockenbaukonstruktionen werden häufi g als „geprüfte Systeme“ ausgeführt:

  • Wände mit hohen Brandschutzanforderungen (z. B. nichttragende
  • Brandwände)
  • Wände mit hohen Schallschutzanforderungen und geringen Wanddicken
  • Tragende Systeme, Raum-in-Raum-Systeme, überhohe Wandsysteme
  • Sondersysteme mit Anforderungen, die in Normen nicht erfasst sind. Dies sind beispielsweise Anforderungen an die Durchschusssicherheit, Strahlenschutz, feldfreie Räume (Abschirmung elektromagnetischer Wellen) usw.
  • Brandschutzbekleidung von Stahlträgern und Stützen mit besonderen Brandschutzplatten.

„Geprüfte Systeme“ können ebenfalls die Möglichkeit einer teilweisen Wahl von Komponenten zulassen, wenn verschiedene herstellerspezifische Bauprodukte bei der Prüfung berücksichtigt wurden, z. B.:

  • der Plattenwerkstoff eines Herstellers wurde in Kombination mit unterschiedlichen Profi len und Dämmstoffen anderer Hersteller geprüft
  • Profi le eines Herstellers wurden in Kombination mit unterschiedlichen Platten und Dämmstoffen anderer Hersteller geprüft
  • Dämmstoff eines Herstellers wurde in Kombination mit unterschiedlichen Plattenwerkstoffen und Profi len anderer Hersteller geprüft.


Fazit

Geprüfte Systeme bieten aufgrund der eindeutigen Festlegung und optimierten Abstimmung der einzelnen Systemkomponenten eine klar definierte Leistungsfähigkeit. Die für das geprüfte System wesentlichen Bestandteile sind z. B. in den AbPs/AbZs/ETAs mit Herstellernamen und Produktbezeichnung angegeben. Bei fachgerechter Ausführung gewährleisten die Hersteller/Systemgeber die zugesicherten Systemeigenschaften der Trockenbaukonstruktion. Dies ist in der Regel der auf dem AbP oder der AbZ angegebene Antragsteller oder bei einer „Europäisch Technischen Bewertung“ (ETA) der angegebene Zulassungsinhaber.

Der Verwendbarkeitsnachweis über ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (AbP) ist nur gültig, wenn sich die Bauausführung mit dem im AbP beschriebenen Aufbau, den Einbaurichtlinien und den baulichen Anforderungen deckt.