RAL Merkblatt 01: Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau
Hinweis: Das Merkblatt ist als PDF auf der letzten Seite dieses Kapitels zu finden.
Im Rahmen der Umsetzung des Urteils des EuGH vom 16.10.2014 in der Rechtssache C-100/13 wurde die Musterbauordnung durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom 13.05.2016 in wesentlichen Punkten geändert. Neue Rechtsvorschriften, wie die Verwaltungsvorschrift der Technischen Baubestimmungen (VV TB) und Begriffe wie „Bauartengenehmigung“, wurden aufgenommen. Mit der Neuauflage wurde das Merkblatt 01 „Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau“ inhaltlich vollständig andie Musterbauordnung 2016 angepasst. Neue Rechtsvorschriften und Begriffe werden hier erklärt.
Wozu Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen im Trockenbau?
Im Trockenbau und Ausbau wird eine ständig wachsende Vielzahl unterschiedlicher Baustoffe, Baupro...
Baurechtliche Anforderung zur Verwendung von Bauprodukten und Bauarten
Grundsätzlich ist die Verwendung von Bauprodukten über das Bauordnungsrecht in Deutschland im Kom...
Technische Baubestimmung, allgemein anerkannte Regel der Technik und Verwendbarkeitsnachweise
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Ist ein Bauprodukt von einer technischen Spezifikation erfasst, d.h. es entspricht einer technisc...
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Wareneingangskontrolle und Dokumentation
WareneingangskontrolleEine Kontrolle der dem Fachunternehmen gelieferten Bauprodukte ist erforder...
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Die Nachweisführung ist mit der Novellierung der Musterbauordnung 2016 komplexer geworden. Dem Pl...