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Einbauteile und Installationsdurchführungen in geprüfte Systemen

In der beschriebenen bauordnungsrechtlichen Logik müssten Brandschutzdurchführungen und Feuerschutzabschlüsse (Schotts, Klappen, Türen, usw.) auch für geprüfte Trockenbausysteme im Rahmen der Bauteilprüfungen berücksichtigt werden, da eine Übertragbarkeit zwischen verschiedenen herstellerspezifischen Systemen (Extrapolation) nicht mehr möglich sein dürfte.

Es kann nicht selbstverständlich davon ausgegangen werden, dass die normativ geregelten Einbauteile und Ausführungen auch auf geprüfte Systeme übertragbar sind.

Dieser Nachweis ist gesondert zu führen. In der Regel wird hier eine Einzelfallbetrachtung und ggf. die Beurteilung durch einen Sachverständigen erforderlich.