Fazit / Empfehlung
Die Nachweisführung ist mit der Novellierung der Musterbauordnung 2016 komplexer geworden. Dem Planer, aber insbesondere dem Fachunternehmen wird mehr Verantwortung übertragen. Die Kontrolle und Prüfung der verwendeten Bauprodukte nebst den zur Verfügung gestellten Unterlagen muss für das Fachunternehmen im Trockenbau eine Selbstverständlichkeit sein. Nur mit der kritischen Prüfung und der Dokumentation der Wareneingangskontrolle können die Fachunternehmen belegen, dass die von Ihnen verbauten Bauprodukte oder erstellten Bauarten „verwendbar“ sind.
Dem Auftraggeber gegenüber ist das Fachunternehmen nachweispflichtig, auch diesem müssen alle Unterlagen vorliegen.
Merkblatt 01 - Verwendbarkeitsnachweise und Kennzeichnungen Ausgabe 2017.pdf
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